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   AG Göttingen, 25.01.2013 - 74 IN 148/09   

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https://dejure.org/2013,3554
AG Göttingen, 25.01.2013 - 74 IN 148/09 (https://dejure.org/2013,3554)
AG Göttingen, Entscheidung vom 25.01.2013 - 74 IN 148/09 (https://dejure.org/2013,3554)
AG Göttingen, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 74 IN 148/09 (https://dejure.org/2013,3554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gericht entnimmt das angeblich zu erzielende Gehalt einem Internetvergleichsportal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gericht entnimmt das angeblich zu erzielende Gehalt einem Internetvergleichsportal

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07

    Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von

    Auszug aus AG Göttingen, 25.01.2013 - 74 IN 148/09
    Der Schuldner hat nicht angegeben, dass sein tatsächliches Einkommen unterhalb des Tariflohnes liegt und er sich vergeblich um abhängige Beschäftigung mit entsprechendem Einkommen bemüht hat (vgl. BGH, Beschl. v. 07.05.2009 - IX ZB 133/07, ZInsO 2009, 1217).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur

    Auszug aus AG Göttingen, 25.01.2013 - 74 IN 148/09
    Nach dem Grundsatzbeschluss des BGH vom 19.07.2012 (IX ZB 188/09, ZInsO 2012, 1488) steht fest, dass den selbständig tätigen Schuldner eine regelmäßige zumindest jährliche Abführungspflicht trifft.
  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

    Übt der Schuldner eine selbständige Tätigkeit aus, kann der Gläubiger im Wege eines Versagungsantragsverfahren eine zu geringe Abführung im Sinne eines "angemessenen Dienstverhältnisses" mit Verweis auf einen Tariflohn glaubhaft machen (BGH v. 19.7.2012, ZInsO 2012, 1488, 1490; gfs. genügt eine Internet-Recherche über www.gehaltsvergleich.com (so AG Göttingen v. 25.1.2013, ZInsO 2013, 682)).

    Maßgebend ist als Bemessungsgrundlage dabei der objektive Anstellungsmarktwert des Schuldners (Küpper/Heinze, ZInsO 2009, 1785; AG Göttingen v. 2.3.2009, ZInsO 2009, 934: Tariflohn nach BAT auch für freiberuflichen Zahnarzt; AG Memmingen v. 22.12.2008, ZInsO 2009, 1230; BGH v. 19.7.2012, ZInsO 2012, 1488, 1490; gfs. genügt eine Internet-Recherche über www.gehaltsvergleich.com (so AG Göttingen v. 25.1.2013, ZInsO 2013, 682)).

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